Benötigte ich für die Anbringung von Markisen eine Baugenehmigung?

Wer kennt das nicht – schönes Wetter, der Garten ist auf Vordermann gebracht, man hat Gäste geladen, freut sich auf ein gemütliches Grillen im Freundeskreis, hat schon alles vorbereitet, den Grill angeschürt, Bier kalt gestellt und dann…, ja, Regen satt. Es ist nur ein kurzer Schauer, aber er reicht aus, um die ganze Party zu kippen und die Laune in den Keller krachen zu lassen. Grill nass, Stühle und Tisch nass, alles nass. Gegen den bisweilen regelrecht bösartigen Wettergott ist man eben machtlos. Gut, gegen schlechtes Wetter ist kein Kraut gewachsen, wohl aber gibt es „Rettung“ vor Platzregen. Das Zauberwort heiß Markise. Schnell angebracht und ausgefahren sorgt sie gerade bei blitzartigen Regengüssen für trockene Füße. Ob nun vom Fachmann oder selbst montiert, eine Markise ist in manchen Fällen Gold wert. Aber darf man sie eigentlich so einfach über der Terrasse oder dem Balkon befestigen? Oder muss man das vorher anmelden?

Grundsätzlich gilt, dass für die handelsüblichen Markisen keine Baugenehmigungen notwendig sind. Natürlich nur unter der Voraussetzung, dass die Markise ordnungsgemäß angebracht und verwendet wird. Als Eigentümer Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses müssen Sie sich auch mit niemandem weiter absprechen. Anders ist es, wenn Sie zur Miete wohnen. In diesem Fall ist eine Rücksprache mit dem Vermieter unbedingt erforderlich, denn dieser muss Ihrer Absicht bzw. Ihrem Wunsch, eine Markise anzubringen, nicht zwingend nachkommen. Bei Hausbesitzern ist es hingegen wichtig darauf zu achten, dass die Markise zum Beispiel nicht in den Garten das Nachbarn hängt, sobald sie ausgefahren wird, denn dieser „Überhang“ kann unter Umständen zu heftigen Streitereien und regelrechten Nachbarschaftskriegen am Zaun führen.

Schwierig wird es, sobald die Markise mehr ist als nur ein ausfahrbarer Regen- und Sonneschutz für die private Terrasse. Eine als einfahrbare Pergola-Markise bezeichnete Anlage, die auf Grund ihrer Größe und Ihres Gewichts auf einbetonierten Füßen stehen muss, kann von dieser Regelung (also von der „Befreiung“ der Baugenehmigungspflicht) ausgenommen werden. Dies jedoch wird meistens von Fall zu Fall im Einzelnen entschieden, hat aber auch gerade deswegen schon häufiger die Gerichte beschäftigt. Besonders gerne benutzt werden solche Pergola-Markisen in der Gastronomie, vorzugsweise in Straßencafes oder Restaurants und Kneipen mit Außensitzfläche, die damit ihre Bewirtungsfläche etwas vergrößern und ihren Gästen, die im Freien sitzen, Schutz vor Wettereinflüssen bieten möchten. Aus diesem Grund ist es vielleicht sinnvoll, hier einmal klarzustellen, was eine Pergola-Markise von einer normalen Markise unterscheidet. Die Pergola-Markisen verbinden die Vorzüge von einfachen Markisen und einer Pergola. Letztere liefert für die Pergola-Markise die witterungsbeständige Alu-Konstruktion, die dem Ganzen den nötigen Halt verleiht und die Verwandtschaft zur Pergola erahnen lässt. Ein speziell imprägniertes Tuch bietet darüber gespannt sicheren Schutz vor zu intensiver Sonneneinstrahlung, Regen oder auch Schnee und Eis. Daher wird hier keine zusätzliche Glaseindeckung benötigt. In der Regel ist für diese Konstruktion wie bereits gesagt keine Baugenehmigung von Nöten, doch darauf sollte man sich nicht unbedingt verlassen. In jedem Fall ist es besser, vor der Installation beim zuständigen Amt nachzufragen und gegebenenfalls eine Genehmigung einzuholen, denn ein Versäumnis kann zu enormen Kosten und im Extremfall zum erzwungenen Abbau führen und das möchte doch bestimmt jeder vermeiden.

Quelle: Markisenmakler.de

Zuletzt aktualisiert am 04.05.2010 von .

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